Bekömmliches Bier unzulässig?

Alkoholhaltiges Bier darf nicht mit dem Zusatz “bekömmlich” beworben werden. Auch der BGH hat nunmehr bestätigt, dass es sich hierbei um eine gesundheitsbezogene Angabe handelt.
Alkoholhaltiges Bier darf nicht mit dem Zusatz “bekömmlich” beworben werden. Auch der BGH hat nunmehr bestätigt, dass es sich hierbei um eine gesundheitsbezogene Angabe handelt.