Amazon Händler haften für fremde Fotos

Amazon Händler können Artikel nur dann neu anlegen, wenn sie nicht bereits bei der Plattform gelistet sind. Ist ein Artikel bereits gelistet, wird das Produktangebot über den Bestand erstellt. Die ungeprüfte Übernahme des bestehenden Angebots kann aber zu einer Haftung  für etwaige Urheberrechtsverletzungen führen. Amazon Händler haften für fremde Fotos, wie das Landgericht Köln bestätigte.

Abmahnung – leicht gemacht?

Seit dem “Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken” ist die urheberrechtliche Abmahnung unwirksam, wenn ihr ein Hinweis fehlt, inwieweit die in der Abmahnung vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht. Rügt also der Hersteller gegenüber einem Verkäufer das Anbieten eines Plagiats, ist die Abmahnung dennoch wirksam, obwohl die von ihm vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtungserklärung ohne entsprechenden Hinweis in der […]