Filesharing: Computer des Ehegatten muss nicht untersucht werden

Den Inhaber eines Internetanschlusses trifft bei illegalem Filesharing im Verfahren eine sekundäre Darlegungslast. Ob es dem Anschlussinhaber zumutbar ist, den Computer seines Ehegatten im Hinblick auf die Existenz von Filesharing-Software zu untersuchen wurde nun vom Bundesgerichtshof entschieden.