Gutschein per E-Mail – unzulässige Werbung?

Das Landgericht Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Gutscheinversand per E-Mail eine unzumutbare Belästigung im Sinne des Wettbewerbsrechts darstellt, wenn keine Einwilligung des Empfängers vorliegt und im Rahmen einer Kundenbeziehung nicht „eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen“ beworben werden, sondern die gesamte Produktpalette.
Verstoß gegen Unterlassungserklärung mit Kundenbewertungen auf Webseite

Gibt man auf eine Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, so drohen bei Verstößen gegen die Unterlassungspflicht hohe Vertragsstrafen. Kommt auch dann eine Vertragsstrafe in Betracht, wenn die Unterlassungserklärung die Pflicht beinhaltet, mit einer bestimmten Aussage nicht mehr zu werben und Kundenbewertungen kerngleiche Aussagen treffen? Das Oberlandesgericht Köln hatte dies zu entscheiden.
Unterlassungspflicht = Rückrufpflicht?

Ist ein Unternehmen durch gerichtliches Urteil dazu verpflichtet, bestimmte Waren nicht zu vertreiben, stellt sich die Frage wie weit die Unterlassungspflicht reicht. Ist der Unterlassungsschuldner auch zum Rückruf von Produkten, die von Händlern vertrieben werden, die nicht in seiner Vertriebsstruktur eingebunden sind, verpflichtet? Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte diese Frage zu entscheiden.
Verstoß gegen Unterlassungserklärung durch Google Cache?

Nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung besteht für den Schuldner die Gefahr auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Anspruch genommen zu werden, wenn er gegen die Unterlassungserklärung verstößt. Ist ein Verstoß auch dann anzunehmen, wenn die bereits entfernten Inhalte noch über Google Cache auffindbar sind?
Umfang einer Unterlassungserklärung

Gibt man als Empfänger einer Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, wird die durch den Verstoß bestehende Wiederholungsgefahr regelmäßig ausgeräumt. Aber können Abgemahnte die Unterlassungserklärung auf die Werbung im Internet beschränken oder ist das nicht ausreichend? Eine Antwort hierzu gibt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Google Cache als Vertragsstrafenfalle

Wie weit gehen die Pflichten des Schuldners nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung? Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob der Schuldner auch die Löschung der rechtsverletzenden Inhalte aus dem Google Cache sicherstellen muss.
Vergleichende Werbung mit fremden Marken?

Darf ein Wettbewerber im Rahmen eines Internet-Verkaufsangebots eine Marke eines Konkurrenten im Rahmen einer vergleichenden Werbung verwenden, um potentielle Kunden, die sich einer Suchmaschine bedienen, auf das eigene Produkt aufmerksam zu machen oder stellt dies eine unlautere Rufausnutzung und eine Markenverletzung dar? Diese Rechtsfrage hat der Bundesgerichtshof nun beantwortet.
Muss YouTube Rechtsverletzungen beseitigen?

Muss das Videoportal YouTube Urheberrechtsverletzungen auf seinem Internetportal nach Kenntnis beseitigen und geeignete Maßnahmen ergreifen, dass es nicht zu weiteren gleichwertigen Verletzungen kommt?
Nuhr Hassprediger?

Ist die Bezeichnung eines Kabarettisten als “Hassprediger” eine Beleidigung dar und damit eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder ist die Verwendung dieser Bezeichnung von der Meinungsfreiheit gedeckt? Diese Rechtsfrage ließ der Komiker Dieter Nuhr nun vom Landgericht Stuttgart entscheiden.
Notarielle Unterlassungserklärung wirksam?

Beseitigt eine notarielle Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafeversprechen die bei Wettbewerbsverstößen bestehende Wiederholungsgefahr ebenso wie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung? Diese vom Landgericht Köln zunächst bejahte Rechtsfrage wurde nun in der zweiten Instanz vom Oberlandesgericht Köln entschieden.