Privatkopieabgabe auch für unerlaubte Kopien?

Nach der heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) dürfen unrechtmäßige Vervielfältigungen – unabhängig von der Verwendung einer technischen Sicherungsmaßnahme – bei der Höhe der Abgabe für die Anfertigung von Privatkopien eines urheberrechtlich geschützten Werkes nicht berücksichtigt werden.