Grundpreis in “unmittelbarer Nähe” nicht erforderlich?

Eine derzeit umstrittene Frage ist, ob der Grundpreis stets in “unmittelbarer Nähe” zum Gesamtpreis angegeben werden muss. Dies fordert die Preisangabenverordnung (PAngV). Einige Gerichte, zuletzt das OLG Hamburg, haben dieses “Näheerfordernis” jedoch verneint.