Umgang mit Umstellungs- und Aufbrauchfristen bei Schutzrechtsverletzungen

Wer wegen einer Schutzrechtsverletzung (Marke, Urheberrecht, Geschmacksmuster usw.) oder einem Wettbewerbsverstoß (z.B. irreführende Werbung) zu recht vom Rechteinhaber oder einem Mitbewerber in Anspruch genommen wird, hat Glück, wenn sich der Kontrahent auf eine Umstellungs- oder Aufbrauchfrist einlässt und er so Zeit gewinnt, um den Verstoß zu beseitigen. Damit ist allerdings kein Freibrief für weitere Verletzungshandlungen […]