Keine Schließung – Keine “Neueröffnung”

Ist für die Werbung mit dem Begriff “Neueröffnung” eine vorherige Schließung des Geschäfts notwendig oder reichen auch größere Umbaumaßnahmen, um von einer “Neueröffnung” sprechen zu können? Das Oberlandesgericht Hamm bejahte eine wettbewerbswidrige Irreführung, wenn keine vorherige Schließung des Geschäfts erfolgt.