Haftung für Änderungen bei Amazon Angeboten

Haften Händler für Änderungen bei Amazon Angeboten auf Amazon-Marketplace wenn durch nachträglichen Änderungen Dritter Markenrechte verletzt werden? Das Oberlandesgericht Frankfurt a. Main meint ja, jedenfalls wenn sie das Angebot nicht regelmäßig auf solche Änderungen überprüfen.

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