Irreführende Werbung für Komplett-Küche?

Müssen bei der Werbung für eine Komplett-Küche die darin enthaltenen Elektrogeräte genau bezeichnet werden? Diese wettbewerbsrechtliche Frage wurde nun vom Landgericht Potsdam entschieden.
Haushaltsgeräte bewerben, aber wie?

Angaben des jeweiligen Preises und die Beschreibung der technischen Details reichen jedenfalls nicht aus. So entschied der Bundesgerichtshof in einem Rechtsstreit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen einen Fachmarkt in Stuttgart-Wangen.