Teilen von Fotos auf Twitter ist keine Generaleinwilligung

Fotos können insbesondere durch soziale Netzwerke schnell und unkompliziert verbreitet werden. Sie sind aber urheberrechtlich geschützt. Durch das Teilen eines Fotos bei Twitter verzichtet ein Fotograf nicht automatisch auf seine Ansprüche. Dies hat das Landgericht München bestätigt.