Das OVG Lüneburg fällt eine wegweisende Entscheidung, die für mehr Klarheit beim Umgang mit Trägerverfahren, FFH-Prüfung und Kompensationsmaßnahmen bei Offshore- und Infrastrukturprojekten sorgt.

Die Entscheidung des OVG Lüneburg betrifft Trägerverfahren, die an der Konfliktlinie zwischen Energiewende und Naturschutzrecht eine maßgebliche Rolle spielen.