FOCUS-Ärztesiegel vor Gericht: OLG München erklärt mit klarer Entscheidung die Siegel „TOP-Mediziner“ und „FOCUS-Empfehlung“ für zulässig

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Urteil vom 22.05.2025 – 29 U 867/23 e entschieden, dass die FOCUS-Ärztesiegel „TOP-Mediziner“ und „FOCUS-Empfehlung“, die das Magazin „FOCUS GESUNDHEIT“ gegen Lizenzgebühren an ausgewählte Ärzte vergibt, keine unzulässige, irreführende Werbung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellen.