Servicegebühren von Eventim unzulässig

Eventim darf für die Vermittlung von Veranstaltungstickets keine  über die üblichen Versandkosten hinausgehenden Servicegebühren erheben. Das Landgericht Bremen ist der Auffassung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gefolgt und entsprechende Regelungen untersagt.