Werbung mit Testergebnis “Ausgezeichnet” irreführend?

Die Werbung mit einem Testergebnis stellt die Unternehmer immer wieder vor Herausforderungen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hält den Zusatz “Ausgezeichnet” innerhalb des Testsiegels der Stiftung Warentest für irreführend.
Verwendung eines Testurteils der Stiftung Warentest wettbewerbswidrig?

Das Landgericht Heilbronn hatte zu entscheiden, ob eine dem Gericht vorgelegte Werbeanzeige, bei der mit einem Testurteil der Stiftung Warentest geworben wurde, irreführend und damit wettbewerbswidrig ist.
Restaurantkritik in Gaststättenführer wettbewerbswidrig?

Das Oberlandesgericht Köln hatte zu entscheiden, ob ein Restaurantkritiker im Rahmen eines Gaststättenführers eine negative Bewertung des von diesem getesteten Restaurants veröffentlichen darf, oder ob dies einen Unterlassungsanspruch des Restaurantbetreibers auslöst.
Werbung mit Stiftung Warentest Urteil “gut” genug?

Die Frankfurter Richter des hessischen Oberlandesgerichts mussten entscheiden, ob ein Hersteller eines Rasierapparates im Rahmen eines TV Spots damit werben durfte, dass das beworbene Produkt bei der Stiftung Warentest mit „gut“ bewertet wurde, ohne diese Bewertung ins Verhältnis zum Gesamttest zu setzen.