Werbung mit Testergebnis “Ausgezeichnet” irreführend?

Die Werbung mit einem Testergebnis stellt die Unternehmer immer wieder vor Herausforderungen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hält den Zusatz “Ausgezeichnet” innerhalb des Testsiegels der Stiftung Warentest für irreführend.
Fundstellen-Angabe von Testergebnissen bei Produktfotos

Eine Fundstellen-Angabe ist bei der Werbung mit Testergebnissen Pflicht. Doch besteht diese Pflicht für Werbende auch bei der Abbildung von Produktverpackungen, auf denen ein Testergebnis abgebildet ist? Das Oberlandesgericht Köln meint ja.
Werbung mit Testergebnis ist tückisch

Die Werbung mit einem Testergebnis erfordert die Einhaltung strenger formaler Anforderungen, um eine Irreführung der Umworbenen zu vermeiden. Meist liegt das Problem darin, dass der Test überholt ist oder Fehler bei der Darstellung der Wertigkeit des eigenen Testergebnisses gemacht werden. Über einen Fall, bei dem der unklare Gegenstand des Tests selbst fraglich war, hatte jetzt […]