Anspruch auf Auskunft nach DSGVO sehr weitreichend!

Welche Daten im Zuge des Anspruchs auf Auskunft nach DSGVO in Kopie zur Verfügung gestellt werden müssen, ist aktuell umstritten. Das Landgericht München I positionierte sich nun zur Frage, ob auch Telefonnotizen der datenschutzrechtlichen Auskunft unterfallen.

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