Teilen von Fotos auf Twitter ist keine Generaleinwilligung

Fotos können insbesondere durch soziale Netzwerke schnell und unkompliziert verbreitet werden. Sie sind aber urheberrechtlich geschützt. Durch das Teilen eines Fotos bei Twitter verzichtet ein Fotograf nicht automatisch auf seine Ansprüche. Dies hat das Landgericht München bestätigt.
Share-Button ist kein Freibrief zur Nutzung fremder Werke

Die Verwendung von Social-Media-Plugins ermöglicht es den Nutzern, fremde Internetinhalte schnell und unkompliziert den eigenen Kontakten zur Verfügung zu stellen, vor allem mit dem Share-Button von Facebook und vergleichbaren Funktionen anderer Plattformen. Die vom Urheber eines bestimmten Contents bewusst gegebene Möglichkeit könnte zu der Annahme verleiten, dieser sei mit der freien Nutzung seines Werks wie z.B. […]