Beiträge sind als Influencer-Werbung zu kennzeichnen!

Mit Influencer-Werbung lässt sich auf sozialen Plattformen wie Instagram viel Geld verdienen. Zentrale Streitfrage ist nach wie vor, ob und wann “Werbung” auf Instagram als solche gekennzeichnet werden muss. Das Landgericht Köln gibt nun eine Antwort auf die Frage, ob für “Werbung” immer eine Gegenleistung nötig ist.

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