Filesharing-Klage der Kanzlei Negele abgewiesen

Das Amtsgericht München hatte abermals zu entscheiden, wie weit die sekundäre Darlegungslast eines Anschlussinhabers reicht. Daneben urteilte das Amtsgericht über die im Rahmen einer Widerklage aufgeworfene Frage, ob es rechtsmissbräuchlich ist, drei verschiedene Urheberrechtsverletzungen desselben Tages für denselben Rechteinhaber im Rahmen von drei verschiedenen Abmahnungen geltend zu machen.

Waldorf-Frommer nimmt Filesharing-Klage zurück

In München relativiert sich die Auffassung zur Haftung von Anschlussinhabern allmählich, wie wir bereits in mehreren Verfahren feststellen konnten. In dem aktuellen Fall hat das Amtsgericht München dem verklagten Anschlussinhaber eine hinreichende Erfüllung seiner sekundären Darlegungslast bescheinigt und der Tele München GmbH + Co Produktionsgesellschaft anheim gestellt, die Klage zurückzunehmen.

Kein Schadensersatz wegen Filesharing mangels Beweis für Rechtsverletzung

Im Juni 2011 befasste sich das Landgericht Stuttgart im Verfahren 17 O 39/11 mit der Frage, ob in den Fällen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung infolge der unerlaubten Nutzung von Filesharing-Software Aufwendungsersatz- bzw. Schadensersatzansprüche bestehen. In dem hier gegenständlichen Fall wurde die Klage mit Urteil vom 28.06.2011 in vollem Umfang abgewiesen. Die daraufhin vor dem OLG Stuttgart eingelegte […]

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