EUR 15.000 Streitwert bei Urheberverletzung an Fotos?

Ist eine Streitwertbemessung von EUR 15.000,- für einen Unterlassungsanspruch gegen die unerlaubte Nutzung von drei Lichtbildern im Rahmen eines gewerblichen Internetauftritts zu beanstanden? Diese Frage hatte das Oberlandesgericht München im Rahmen einer Streitwertbeschwerde zu entscheiden.