Achtung Vertragsstrafe

Ein Schwimmbad-Betreiber muss 4.500 Euro Vertragsstrafe zahlen, weil er trotz Unterlassungserklärung erneut eine rechtswidrige AGB-Klausel verwendet hat. Das OLG Hamm (Urteil vom 15.04.2025 – Az. 4 U 77/24) entscheidet zur „Kerntheorie“.
Verstoß gegen Unterlassungserklärung mit Kundenbewertungen auf Webseite

Gibt man auf eine Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, so drohen bei Verstößen gegen die Unterlassungspflicht hohe Vertragsstrafen. Kommt auch dann eine Vertragsstrafe in Betracht, wenn die Unterlassungserklärung die Pflicht beinhaltet, mit einer bestimmten Aussage nicht mehr zu werben und Kundenbewertungen kerngleiche Aussagen treffen? Das Oberlandesgericht Köln hatte dies zu entscheiden.
Umfang einer Unterlassungserklärung

Gibt man als Empfänger einer Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, wird die durch den Verstoß bestehende Wiederholungsgefahr regelmäßig ausgeräumt. Aber können Abgemahnte die Unterlassungserklärung auf die Werbung im Internet beschränken oder ist das nicht ausreichend? Eine Antwort hierzu gibt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Google Cache als Vertragsstrafenfalle

Wie weit gehen die Pflichten des Schuldners nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung? Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob der Schuldner auch die Löschung der rechtsverletzenden Inhalte aus dem Google Cache sicherstellen muss.
Anspruch auf 54fache Vertragsstrafe?

Schuldet der Unterlassungsschuldner dem Unterlassungsgläubiger eine vielfache Vertragsstrafe, wenn er es vor Unterzeichnung der Unterlassungserklärung versäumt hat, die von ihm geschaffene vielfache Rechtsverletzung zu beseitigen? Diese Frage entschied jüngst der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Elektroartikel ohne EAR-Registrierung verkehrsfähig?

Immer wieder vertreiben Online-Händler aus Asien bezogene Elektrowaren unter einem eigenen Markennamen, ohne die Marke und Art der vertriebenen Geräte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) anzumelden. Das Landgericht Stuttgart hatte erneut über die Verkehrsfähigkeit der nicht registrierten Waren zu entscheiden.
Opodo Warnhinweise und Servicepauschalen wettbewerbswidrig?

Immer wieder werden Verbraucher, welche Dienstleistungen wie Reisen über das Internet bestellen, im Rahmen eines Bestellvorganges von Internetanbietern mit Warnhinweisen dazu gedrängt, Zusatzleistungen zu bestellen. Zudem werden Kunden am Ende des Bestellvorgangs mit zusätzlichen Servicepauschalen belastet. Das Landgericht Berlin hatte nun eine Klage einer Verbraucherzentrale zu entscheiden, wo es um die Wettbewerbswidrigkeit solcher Geschäftspraktiken ging.
1x zahlen reicht

Bei Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafeversprechen durch eine Gesellschaft und ihr Organ (hier ein Geschäftsführer) fällt bei einem Verstoß, welcher der Gesellschaft zuzurechnen ist, nur eine Vertragsstrafe an. Gesellschaft und Organ haften für diese Vertragsstrafe als Gesamtschuldner.
Gerichtsstandsvereinbarung in Unterlassungserklärung

Bestehen erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung, wenn ein im Ausland geschäftsansässiger Verletzer die Vereinbarung eines deutschen Gerichtsstandes für die Geltendmachung der Vertragsstrafe verweigert? Hierüber hatte das Kammergericht Berlin kürzlich zu entscheiden.