Markenverletzung durch Kombination von No-Name- und Markenprodukt

Die willkürliche Benutzung einer (bekannten) Marke im Rahmen eines eBay-Angebots oder sonst stellt auch dann eine Markenverletzung dar, wenn im Rahmen eines Kombinationsangebots Ware des Markenherstellers verkauft wird. Hierin liegt nach der Auffassung des Landgerichts Stuttgart eine markenrechtswidrige Ausnutzung der Bekanntheit der Marke, die zu unterlassen ist.