Die drei Streifen gehören nur Adidas

Wie weit reicht der Markenschutz der durch den bekannten Sportartikelhersteller Adidas geprägten Drei-Streifen-Kennzeichnung? Sehr weit meint das Landgericht Düsseldorf.

Zur Werbung mit “olympiaverdächtig” und “olympiareif”

Olympia ist nicht nur eines der größten Sport-Events, sondern auch ein durch das Olympia-Schutzgesetz gesetzlich geschützter Begriff. Ob und ggfs. wie man trotzdem mit den Begriffen „olympiaverdächtig“ oder „olympiareif“ werben darf, hat nun der Bundesgerichtshof geklärt.

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