Kein Schadensersatz bei Filesharing für WLAN

Abmahnungen wegen unerlaubten Downloads von Musik-, Film-, Hörbuch oder anderen urheberrechtlichen Inhalten werden tagtäglich von den Rechteinhabern und deren Rechtsanwälten an den Inhaber des Internetanschlusses verschickt. Oft wurden diese Verletzungen aber gar nicht von dem Anschlussinhaber, sondern von seinen Familienangehörigen, Mitbewohnern oder sogar unbekannten Dritten begangen.

Nur beschränkte Haftung bei WLAN-Missbrauch für Filesharing

Der BGH hat mit Urteil vom 12.05.2010 (I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens) entschieden, dass die Haftung für einen Missbrauch des eigenen WLANs durch Dritte dahingehend beschränkt ist, dass zwar ein Unterlassungsanspruch, nicht aber ein Schadensersatzanspruch gegeben ist. Die zu erstattenden Abmahnkosten sind dabei regelmäßig gem. § 97a UrhG auf € 100,00 beschränkt.