VG Karlsruhe zur Aufsuchungserlaubnis für Erdwärme: Die rückwirkende Verlängerung einer bergrechtlichen Erlaubnis ist ausgeschlossen – Geothermie-Unternehmen drohen erhebliche Rechtsverluste

Das VG Karlsruhe hat die rückwirkende Verlängerung einer bergrechtlichen Erlaubnis ausgeschlossen. Die Verlängerung einer Aufsuchungserlaubnis für die Nutzung von Geothermie muss rechtzeitig neu beantragt werden, um Rechtsverluste zu vermeiden.