Schadensersatz bei GPL-Verstoß

Das Anbieten von Open Source Software unter Verstoß gegen die Lizenzpflichten der GPL stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Nach Auffassung des LG Bochum stehen dem Rechteinhaber in diesem Fall sowohl Auskunfts- als auch Schadensersatzansprüche nach Lizenzanalogie zu.
Zulässigkeit des Handels mit gebrauchten Software-Lizenzen

Das Problem des Handels mit „gebrauchten“ Software-Lizenzen hat in letzter Zeit vermehrt die deutschen Gerichte beschäftigt. Das relativ neue und attraktive Geschäftsmodell beeinträchtigt das Urheberrecht und nicht zuletzt auch das Vergütungsinteresse der Hersteller, weshalb diese regelmäßig bemüht sind, dem Problem durch entsprechende Einschränkungen in den Lizenzbestimmungen beizukommen. Die Wirksamkeit solcher Vereinbarungen hängt dabei maßgeblich vom […]