Schadensersatz bei GPL-Verstoß

Das Anbieten von Open Source Software unter Verstoß gegen die Lizenzpflichten der GPL stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Nach Auffassung des LG Bochum stehen dem Rechteinhaber in diesem Fall sowohl Auskunfts- als auch Schadensersatzansprüche nach Lizenzanalogie zu.
ProSiebenSat1 kann Werbeblocker nicht verhindern!

Ist der Einsatz und Vertrieb einer Werbeblocker-Software wettbewerbswidrig und verstößt als urheberrechtliche Verwertungshandlung gegen das Hausrecht eines TV-Senders? Dieser Rechtsauffassung war das Medienunternehmen ProSiebenSat1 Media AG und strengte eine Unterlassungsklage gegen das Software Unternehmen Eyeo GmbH an.
Nutzungsrechte bei bedingungsloser Übergabe von Software

Die bedingungslose Freischaltung bzw. Übergabe einer im Auftrag erstellten Software ist als Einräumung der vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte auszulegen. Dabei gilt die Vermutung des urheberrechtlichen Schutzes bei komplexen Computerprogrammen nicht für Softwareteile. Dies hat das OLG Frankfurt/Main mit Urteil vom 29.10.2013 (Az. 11 U 47/13) entschieden.
Unzulässiger Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen

Lizenzen vom ursprünglichen Lizenzinhaber und die Weiterveräußerung an einen Dritten verletzt die Urheberrechte des Softwareherstellers. Der Hersteller (Urheber) einer Software kann die Verfügungsbefugnis hinsichtlich des eingeräumten Nutzungsrechts wirksam mit dinglicher Wirkung dahingehend einschränken, dass dieses nicht weiter abgetreten werden kann. Dem steht auch eine etwaige Unwirksamkeit dieser Vertragsklausel nach AGB-Recht nicht entgegen.