Die Erhaltungsfestsetzung im Bebauungsplan wird durch das OVG Lüneburg als flächenhaft hinreichend bestimmt bestätigt.

Das OVG Lüneburg hat die Anforderungen an die Bestimmtheit einer Erhaltungsfestsetzung im Bebauungsplan – nicht nur – für Gehölze präzisiert.
VG Schleswig: Der Grundstückseigentümer kann als Zustandsstörer direkt in die Pflicht genommen werden, Belastungen durch Abfälle zu beseitigen.

Der Grundstückseigentümer kann als Zustandsstörer auch zur Beseitigung von Abfällen und Brandrückständen verpflichtet werden, die er nicht selbst verursacht hat.
Der VGH München hat für einen illegalen Lagerplatz im Außenbereich mit Stoffen, die die Umwelt gefährden, eine sofort vollziehbare Beseitigungsanordnung bestätigt.

Bei einer Lagerung von Abfällen auf einem unzulässigen Lagerplatz im Außenbereich ist die Eigentümerin als Zustandsstörerin in der Pflicht.