Werbung mit “SMS-Flatrate” wettbewerbswidrig?

Die Werbung mit einer „Flatrate“ ist regelmäßig Gegenstand von Beschwerden an die Wettbewerbszentrale. Vorliegend hatte sich das Landgericht Kiel mit der Frage zu beschäftigen, ob mit einer “SMS-Flat” geworben werden darf, wenn die die Anzahl der kostenfreien SMS mengenmäßig begrenzt ist.