Was ein Slogan leisten muss, um als Marke schutzfähig zu sein

Markenschutz für Slogan

Eine aktuelle Entscheidung des EUIPO verdeutlicht einmal mehr, wie hoch die Hürden für die Eintragung werblicher Slogans als Unionsmarke sind. Die Zurückweisung des Spruchs Helping you to protect what matters for tomorrow zeigt exemplarisch, was Markenanmelder beachten müssen; und welche Argumente nicht ausreichen, um fehlende Unterscheidungskraft zu überwinden.

„World’s lightest“ ist irreführende Werbung!

Handelt es sich bei dem Slogan „World’s Lightest“ um irreführende Werbung, wenn die damit beworbenen Koffer im Vergleich zu Konkurrenzprodukten mit ähnlicher Größe doch nicht die leichtesten der Welt sind? Ja, urteilte das OLG Frankfurt a. M.

“HAVE A BREAK” – bekannte Marke?

Werbeslogans sind als Marke eintragungsfähig sofern sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört beispielsweise eine gewisse Originalität und Kürze. Der Slogan “HAVE A BREAK” der Unternehmensgruppe Nestlé wurde im Jahr 2007 als Gemeinschaftsmarke u.a. für Schokoladenwaren eingetragen und wird in Werbekampagnen für den Schokoladenriegel “Kit Kat” benutzt. Es stellt sich die Frage wann sich ein Markeninhaber […]

Nicht quatschen, NACHMACHEN?

Der Komiker Mario Barth wehrte sich vor dem Landgericht Düsseldorf gegen die Verwendung des Slogans „„Nicht quatschen, MACHEN!”. Er ist wie bei dem Slogan „Nichts reimt sich auf Uschi“ der Meinung, er habe das Recht die gewerbliche Verwendung dieser Sprüche zu verbieten.

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