Keine Haftung des Anschlussinhabers bei Sicherheitslücke

Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht für eine über seinen Anschluss begangene Urheberrechtsverletzung, sofern die Möglichkeit besteht, dass sich unbefugte Dritte über eine Sicherheitslücke des WLAN-Routers Zugang zu seinem Internetanschluss verschafft und die Verletzungshandlung begangen haben.