Kein Schutz für Tweet?

Eine Postkartenherstellerin darf einen Tweet weiterhin auf ihre Postkarten drucken, da dieser nach Auffassung des LG Bielefeld mangels notwendiger Gestaltungshöhe keinen urheberrechtlichen Schutz genießt.
Eine Postkartenherstellerin darf einen Tweet weiterhin auf ihre Postkarten drucken, da dieser nach Auffassung des LG Bielefeld mangels notwendiger Gestaltungshöhe keinen urheberrechtlichen Schutz genießt.