Opodo verliert Streit um Gestaltung eines Buchungsvorgangs

Verbraucher, die über das Internet Reisen oder Flüge buchen, werden regelmäßig dazu angehalten, Zusatzleistungen wie beispielsweise Versicherungen zu bestellen. Außerdem werden Kunden am Ende des Bestellvorgangs oft mit zusätzlichen Servicepauschalen belastet. Der BGH hatte über einen Buchungsvorgang bei opodo.de zu entscheiden.

Opodo Warnhinweise und Servicepauschalen wettbewerbswidrig?

Immer wieder werden Verbraucher, welche Dienstleistungen wie Reisen  über das Internet bestellen, im Rahmen eines Bestellvorganges von Internetanbietern mit Warnhinweisen dazu gedrängt, Zusatzleistungen zu bestellen. Zudem werden Kunden am Ende des Bestellvorgangs mit zusätzlichen Servicepauschalen belastet. Das Landgericht Berlin hatte nun eine Klage einer Verbraucherzentrale zu entscheiden, wo es um die Wettbewerbswidrigkeit solcher Geschäftspraktiken ging.