Filesharing: Computer des Ehegatten muss nicht untersucht werden

Den Inhaber eines Internetanschlusses trifft bei illegalem Filesharing im Verfahren eine sekundäre Darlegungslast. Ob es dem Anschlussinhaber zumutbar ist, den Computer seines Ehegatten im Hinblick auf die Existenz von Filesharing-Software zu untersuchen wurde nun vom Bundesgerichtshof entschieden.
Filesharing: Haften Eltern für ihre volljährigen Kinder?

Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts München haften die Eltern als Anschlussinhaber auch dann für das illegale Filesharing ihrer volljährigen Kinder, wenn sie zwar vortragen, eines der Kinder sei für die Verletzungshandlung verantwortlich, dieses aber nicht namentlich benennen.
Sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers

Den wegen illegalem Filesharing abgemahnten Anschlussinhaber trifft eine sekundäre Darlegungslast im Verfahren. Doch wie weitgehend ist diese sekundäre Darlegungslast? Das Wichtigste zum Urteil “Tauschbörse III” fassen wir im Folgenden zusammen.
EUR 2,00 Lizenzschadensersatz bei Filesharing-Klage?

Die Höhe eines Lizenzschadensersatzes und des festzusetzenden Streitwertes in Filesharing-Klagen wird seit der Aufhebung des fliegenden Gerichtsstandes von den Gerichten über ganz Deutschland hinweg sehr unterschiedlich bewertet. Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt hat im Rahmen einer solchen Filesharing-Klage einen sehr niedrigen Schadensersatz angenommen.
Neue Filesharing Entscheidungen zur Darlegungslast?

Die BearShare-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (wir haben berichtet) ließ keinen Zweifel an der Tatsache, dass der abgemahnte Anschlussinhaber seinen Vortrag im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast nur glaubhaft vortragen muss, eine Beweislastumkehr aber ausdrücklich nicht stattfinden soll. Wie weit diese Darlegungslast gehen soll war seitdem – neben der Höhe eines angemessenen Lizenzschadens – immer wieder die zentrale […]
Filesharing-Klage der Kanzlei Negele abgewiesen

Das Amtsgericht München hatte abermals zu entscheiden, wie weit die sekundäre Darlegungslast eines Anschlussinhabers reicht. Daneben urteilte das Amtsgericht über die im Rahmen einer Widerklage aufgeworfene Frage, ob es rechtsmissbräuchlich ist, drei verschiedene Urheberrechtsverletzungen desselben Tages für denselben Rechteinhaber im Rahmen von drei verschiedenen Abmahnungen geltend zu machen.
Filesharing-Klage von Waldorf Frommer abgewiesen

Das Amtsgericht München hat eine Klage wegen angeblich illegalen Filesharings abgewiesen und in diesem Zusammenhang zur Rechtsfigur der „tatsächlichen Vermutung“ kritisch Stellung genommen.
Vermutungsregel bei Filesharing gilt nicht für faktischen Anschlussinhaber

Allgemein bekannt ist, dass den Inhaber eines Internetanschlusses eine Vermutung trifft: es wird im Falle einer über seinen Anschluss begangenen Rechtsverletzung vermutet, dass er diese begangen hat. Dies gilt für den “faktischen” Anschlussinhaber nach Ansicht des Amtsgerichts München jedoch nicht.
Kein Schadensersatz wegen Filesharing mangels Beweis für Rechtsverletzung

Im Juni 2011 befasste sich das Landgericht Stuttgart im Verfahren 17 O 39/11 mit der Frage, ob in den Fällen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung infolge der unerlaubten Nutzung von Filesharing-Software Aufwendungsersatz- bzw. Schadensersatzansprüche bestehen. In dem hier gegenständlichen Fall wurde die Klage mit Urteil vom 28.06.2011 in vollem Umfang abgewiesen. Die daraufhin vor dem OLG Stuttgart eingelegte […]