Marke “HOT” unterscheidungskräftig?

Der BGH hatte im Rahmen eines Verfahrens auf Schutzentziehung eines international registrierten Kennzeichens (IR Marke) zu entscheiden, ob die eingetragene Marke “HOT” Unterscheidungskraft besitzt oder ob dem Kennzeichen der Schutz zu entziehen sei, da es nicht die Eignung habe, Waren oder Dienstleistungen ihrer Herkunft nach zu unterscheiden.