Amazon-Provisionen an Schulförderverein untersagt

Schulfördervereine werden zur Verfolgung guter Absichten gegründet, nämlich der Verfolgung schulischer Interessen und Förderung der Belange von Schülern und Eltern. Ob sich dies mit einer Stellung des Fördervereins als bezahlter Affiliate für Amazon verträgt, hatte das Landgericht Berlin zu entscheiden.