Mitwirkung von Arbeitnehmern bei Imagefilm

Imagefilme sind ein beliebtes Mittel um das eigene Unternehmen öffentlichkeitswirksam zu präsentieren. Werden dabei Arbeitnehmer gezeigt, ist ihre Einwilligung zu den Aufnahmen und deren Verwertung notwendig. Welche Anforderungen an die Form der Einwilligung zu stellen sind und ob die Einwilligung nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses widerruflich ist, hatte das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden.