Ab 01.02.2017 neue Informationspflichten für Unternehmen!

Bereits seit 2016 besteht das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), das als Rahmen für die Beilegung von Streitigkeiten aus zwischen Verbrauchern und Unternehmen abgeschlossenen Verträgen geschaffen wurde. Zwei Normen dieses Gesetzes treten allerdings erst am 01.02.2017 in Kraft.