Modellbezeichnung ist markenmäßige Benutzung

Die Verwendung eines Zeichens als Teil einer Modellbezeichnung für ein Kleidungsstücke erfüllt die Voraussetzungen einer markenmäßigen Benutzung. Anders ist dies nur, wenn das Zeichen ausschließlich zu Bestellzwecken genutzt wird und der Verkehr dieses deshalb als reines Bestellzeichen ansieht.
Markenmäßige Benutzung durch Modellbezeichnung?

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte zu entscheiden, ob in der Verwendung der eingetragenen Marke “SAM” als Modellbezeichnung für ein Kleidungsstück auch eine markenmäßige Benutzung dieses Namens und damit eine Markenverletzung vorliegt.