Tagesschau-App unzulässig?

Die im Jahr 2011 abrufbare Tagesschau App ist nach Auffassung des OLG Köln presseähnlich und darf in dieser Form nicht mehr verbreitet werden.
Die im Jahr 2011 abrufbare Tagesschau App ist nach Auffassung des OLG Köln presseähnlich und darf in dieser Form nicht mehr verbreitet werden.