Keine Täterhaftung bei Nutzung von RetroShare

Bislang war das Anbieten geschützter Werke durch Nutzung von Tauschbörsensoftware, in Form eines zentralisierten P2P-Systems Gegenstand zahlreicher urheberrechtlicher Abmahnungen. Das LG Hamburg hat nunmehr in einem Fall der Nutzung von RetroShare entschieden.