Streit um Otto – Otto’s Burger

Die Hamburger Restaurantkette “Otto’s Burger” darf sich auch weiterhin so nennen. Das Landgericht Hamburg wies die Klage des bekannten Versandhandelsunternehmens Otto ab. Dieses sah die Rechte an ihrem Unternehmenskennzeichen “Otto” verletzt.
Lieferportal haftet für Drittanbieter

Ein in Berlin ansässiges Lieferportal haftet für fehlerhafte Angaben und Kennzeichnungen der Partnerrestaurants im Rahmen seiner Internetplattform.
Kein “Hard Rock Cafe” in Heidelberg

Das Hard Rock Cafe in Heidelberg, das nicht zu der bekannten Hard Rock-Kette gehört, darf nicht mehr unter dem bisherigen Namen weitergeführt werden. Darauf einigten sich die Parteien nun nach einem jahrelangen Rechtsstreit.