Rechtswahlklausel in AGB wirksam?

Das Oberlandesgericht Oldenburg wurde von einem Online-Händler die Rechtsfrage vorgelegt, ob dieser im Rahmen seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen darf, dass für alle mit diesem im Rahmen des Fernabsatzes geschlossenen Verträge deutsches Recht gelten soll.