Gegenabmahnung rechtsmissbrächlich?

Ist eine Gegenabmahnung rechtsmissbräuchlich? Immer wieder wird dieser Einwand von Abmahnern erhoben, die sich darüber ärgern, dass sich der Abgemahnte mit den gleichen Mitteln wehrt. Der Bundesgerichtshof hat nun zur Zulässigkeit einer Gegenabmahnung eines zuvor abgemahnten Händlers Stellung genommen.

43 Abmahnungen pro Woche rechtsmissbräuchlich?

Ein Online-Händler hatte durch seinen Rechtsanwalt in einer Woche 43 Wettbewerber wegen verschiedener Wettbewerbsverstöße abmahnen lassen. Dabei hatte der Online-Händler sehr kurze Fristen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gesetzt. Das Oberlandesgericht Hamm hatte nun zu entscheiden, ob diese Abmahntätigkeit rechtsmissbräuchlich ist.

Filesharing-Klage der Kanzlei Negele abgewiesen

Das Amtsgericht München hatte abermals zu entscheiden, wie weit die sekundäre Darlegungslast eines Anschlussinhabers reicht. Daneben urteilte das Amtsgericht über die im Rahmen einer Widerklage aufgeworfene Frage, ob es rechtsmissbräuchlich ist, drei verschiedene Urheberrechtsverletzungen desselben Tages für denselben Rechteinhaber im Rahmen von drei verschiedenen Abmahnungen geltend zu machen.

120 Abmahnungen in 19 Tagen rechtsmissbräuchlich?

Das Kammergericht Berlin hatte über die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung zu entscheiden, bei der der Abmahner, bei nur geringfügiger eigener geschäftlicher Tätigkeit, vermeintliche Wettbewerber massenhaft kostenpflichtig abgemahnt hatte.

Vertragsstrafe für nicht verschuldete Verstöße rechtsmissbräuchlich?

Das Oberlandesgericht Hamm hatte die Frage zu entscheiden, ob der Unterlassungsgläubiger vom abgemahnten Unterlassungsschuldner im Rahmen der strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangen kann, dass dieser neben den üblicherweise geforderten verschuldeten Verstößen auch verlangen kann, dass der Unterlassungsgläubiger für nicht schuldhafte Zuwiderhandlungen haftet.

Massenabmahnungen rechtsmissbräuchlich?

Der Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, der Ersatz von Rechtsanwaltskosten sowie der Ersatz eines entstandenen Schadens ist bei berechtigten Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen und/ oder der Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke grundsätzlich berechtigt. Das Oberlandesgericht Hamm hatte aber die Frage zu entscheiden, inwieweit tatsächliche Rechtsverstöße, welche lediglich zur Gewinnerzielung abgemahnt wurden, rechtsmissbräuchlich sind. Die Folge einer […]

Verlust der Klagebefugnis bei Massenabmahnung

Die gerichtliche Feststellung einer mißbräuchlichen Rechtsverfolgung wegen Serienabmahnungen (Vielfachabmahner) gem. §13 Abs. 5 UWG hat den Verlust der Klagebefugnis als Wettbewerber zur Folge. Dies gilt nicht für die Ewigkeit, wenn der Abmahner gewichtige Veränderungen der maßgeblichen Umstände der Rechtsverfolgung darlegt, welche diese nunmehr als redlich erscheinen lassen.