Kohl verteidigt sein Persönlichkeitsrecht!

Der beklagte Verlag Random House ist mit dem Autor in zweiter Instanz gescheitert, die Veröffentlichung von Zitaten des früheren Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl in dem Buch “Vermächtnis – die Kohl-Protokolle” zu retten. Das Oberlandesgericht Köln wies die Berufung des Beklagten vollumfänglich zurück.