Verlängerung einer Rabattaktion

Rabattaktionen sind insbesondere jetzt in der Vorweihnachtszeit beliebte Werbemaßnahmen. Zu beachten ist jedoch, dass hierdurch kein Wettbewerbsverstoß begangen wird. Ob eine Verlängerung einer zeitlich befristeten Rabattaktion wettbewerbswidrig ist, hatte das Landgericht Hamburg zu entscheiden.

Verkauf von Elektrogeräten ohne Mehrwertsteuer?

Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zu entscheiden, ob eine Werbeanzeige mit dem Inhalt „Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer“ eine unsachliche Beeinflussung des Verbrauchers darstellt und damit wettbewerbswidrig ist.

Frühbucherrabatt für Spätbucher wettbewerbswidrig?

Das Oberlandesgericht Hamm hatte die wettbewerbsrechtliche Frage zu entscheiden, ob die Werbung eines Reiseveranstalters unlauter ist, wenn dieser seinen Kunden nach Ablauf der werblich kommunizierten Befristung weiter einen Frühbucherrabatt gewährt.

Rabatte auf preisgebundene Arzneimittel unzulässig

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe verstößt die Abgabe von Bonustalern beim Erwerb von preisgebundenen Arzneimitteln gegen § 78 Arzneimittelgesetz (AMG) und §§ 1, 3 Abs. 1 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) und ist wettbewerbswidrig (OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.02.2009 – 4 U 160/07).