Herstellerangaben: Prüfpflicht des Händlers!

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sieht vor, dass Händler dazu beizutragen haben, dass nur sichere Verbraucherprodukte auf dem Markt bereitgestellt werden. Der Bundesgerichtshof hatte sich zu der Frage zu äußern, ob darunter auch die Prüfung der Händler fällt, ob das Produkt mit Herstellerangaben versehen ist.