Textilkennzeichnung in der Werbung erforderlich?

Wer Bekleidung vertreibt muss seinen Kunden grundsätzlich Angaben zur Zusammensetzung der jeweiligen Textilien zur Verfügung stellen. Der BGH hatte nun zu entscheiden, ob  die Textilkennzeichnung auch bei einem Werbeprospekt erforderlich ist, bei dem keine direkte Bestellmöglichkeit angeboten wird.

“Nur in teilnehmenden Märkten” – Zulässige Werbung?

Ist eine Werbung mit der Einschränkung “Alle Angebote sind nur in teilnehmenden Märkten erhältlich.” wettbewerbswidrig, wenn in der Werbung auch Märkte aufgelistet werden, die die entsprechende Verkaufsaktion nicht anbieten? Diese wettbewerbsrechtliche Frage hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden.

Adressangabe in Werbeprospekt

Auch für Prospekte und andere gedruckte Werbeunterlagen gibt es zu berücksichtigende Pflichtangaben. So ist z.B. die Identität und Anschrift des werbenden Unternehmers anzugeben. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hatte nun zu entscheiden, ob bei einem Filialisten die bloße Adressangabe einer Filiale ausreichend ist.