Amazon Angebot mit unklarem Umfang wettbewerbswidrig?

Muss ein Online-Händler im Rahmen des Angebots den Lieferumfang der angebotenen Waren bereits genau bezeichnen oder genügen entsprechende Ausführungen im Rahmen der Produktbeschreibung? Diese Frage hatte das Landgericht Arnsberg nun zu klären.